§1 Allgemeines
(1) Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur gemäß §5 Mitgliedsbeiträge der Vereinssatzung, von der jeweiligen Abteilungsversammlung bestimmt werden.
(2) Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
(3) Ehrenmitglieder und Ehrenamtliche können beitragsfrei gestellt werden.

§2 Beschlüsse

§3 Zahlungsweise und Fälligkeit
(1) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(2) Die Beitragszahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
(3) Bei einer Mitgliedschaft nach dem 30.06 werden 50% des Beitrages in Rechnung gestellt.

§4 Höhe des Mitgliedsbeitrags

 

Nr. Beitragsklasse Altersklasse Beitrag
1 Kinder bis 12 Jahre 70 €
2 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 90 €
3 Erwachsene ab 18 Jahre 150 €
4 Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) 110 €
5 Familienbeitrag (mit Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre sowie Schüler und Studenten über 18 bis 27 Jahre auf Antrag) 210 €
6 Erwachsene im Freizeitbereich (ohne Spielbetrieb) 75 €
7 Fördermitglieder 60 €
8 Ehrenmitglieder / Ehrenamtliche 0 €
9 Passive Mitglieder 15 €

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Abteilungsleitung entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
(3) Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme von Ermäßigungen.
(4) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des BLSV
(5) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Das Mitglied hat sich hierzu bei Eintritt in den Verein zu verpflichten, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen.
(6) Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich im April eingezogen.
(7) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
(8) Bei Lastschriftrückgaben wird eine Gebühr von 5 Euro berechnet.

§4 Gebühren / Bußgelder

(1) Persönliche Bußgelder bzw. Strafen gegen aktive Mitglieder im Rahmen des Sport- und Spielbetriebes können als Sonderumlagen in Rechnung gestellt werden.

(2) Gebühren für Passanträge bzw. Umschreibungen beim Bayrischen Handball Verband sind über den Mitgliedsbeitrag abgedeckt.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft / Ende der Beitragspflicht

(1) Die Beitragspflicht endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft durch schriftliche Kündigung zum 31.12 seitens des Mitglieds. In begründeten Fällen (z. B. Wegzug aus dem Einzugsgebiet des Vereins), kann es zu einer anteiligen Erstattung des Mitgliedsbeitrages kommen.

 

Bitte Beachten

Bei Kündigung ist das Änderungsformular vom SC Eching zu verwenden. Sie finden das Änderungsformular auf der Hompage des SC Eching e.V (www.sceching.de).